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Stipendium oder Förderung

Kunstfonds-Stipendium 2027: Bewerbung ab 1. November 2026

Stiftung Kunstfonds

Nach Auswahl 18.000 EUR Stipendium für sechs Monate, Auszahlung in monatlichen Raten; voraussichtlicher Beginn 1. Mai 2027. Bei bewilligten Duomitgliedern je ein Stipendium.

Inhaltsprüfstand 15. Oktober 2026

Bewerbungsstart: 1. November 2026. Du kannst die Unterlagen schon vorbereiten; die Runde ist am 15. Oktober noch nicht offen. Das Kunstfonds-Stipendium 2027 bietet nach Auswahl 18.000 Euro für sechs Monate konzentrierte künstlerische Arbeit. Es wird innerhalb Deutschlands ortsunabhängig vergeben. Ein Umzug in ein bestimmtes Atelier oder eine Residenz ist im gelesenen Aufruf nicht verlangt.

Bewerben können sich professionelle bildende Künstler jeden Alters, die hauptberuflich freischaffend arbeiten und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Im gesamten Förderzeitraum darfst du weder angestellt noch an einer Hochschule eingeschrieben sein; Minijobs sind zulässig. Wenn du dauerhaft mit anderen im Duo, Trio oder Kollektiv arbeitest, verlangt die aktuelle Richtlinie Angaben zu diesen Personen. Für Duomitglieder sieht sie bei Bewilligung jeweils ein Stipendium vor.

Prüfe frühere Anträge und Förderungen: Ausgeschlossen sind Anträge für Stipendium, Publikation oder Werkverzeichnung für das Förderjahr 2026 sowie eine Kunstfonds-Förderung im Jahr 2026. Auch ein Kunstfonds-Arbeitsstipendium, NEUSTARTplus-Stipendium oder KUNSTFONDS_Stipendium aus den Jahren 2012 bis einschließlich 2026 sperrt die Bewerbung. Weitere Ausschlüsse gelten für frühere HAP-Grieshaber-Preisträger, gleichzeitige andere Stipendien oder Aufenthaltsförderungen, Stipendien-Jurymitglieder der letzten zwei Jahre und Mitarbeitende der Stiftung. Für dasselbe Förderjahr ist nur ein Kunstfonds-Antrag zulässig; die Bewerbung in diesen drei Programmen ist nur alle zwei Förderjahre möglich.

Der Förderbeginn ist voraussichtlich der 1. Mai 2027. Das Geld wird in monatlichen Raten gezahlt. Innerhalb von zwei Monaten nach der letzten Rate musst du einen Sachbericht mit höchstens 4.000 Zeichen einreichen; sonst können Mittel zurückgefordert werden. Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt. Bewerbungsgebühren, Teilnahmegebühren und gesamte Eigenkosten sind in der aktuellen Richtlinie nicht beziffert. Steuerfreiheit oder eine Auswahl werden hier nicht zugesichert.

Die Frist endet am 15. Januar 2027, laut Original 24 Uhr; eine Zeitzone ist nicht genannt. Ab dem 1. November führt der Bewerbungsweg über das Kunstfonds-Portal mit Registrierung. Die aktuelle Richtlinie verlangt Angaben zur Person, Wohnsitznachweis, künstlerischen Lebenslauf und Tätigkeiten der letzten zehn Jahre, eine Beschreibung deiner Ziele, JPG-Werkbeispiele sowie ein PDF-Portfolio zu den letzten zehn Jahren. Bei festen Kooperationen kommen die Namen der Beteiligten hinzu. Prüfe zum Bewerbungsstart die dann geltenden Formulargrenzen. Die Stipendien-FAQ enthält bei früheren Förderungen noch Angaben zur Runde 2026; die Ausschlüsse oben stammen aus der aktuellen Richtlinie für 2027.

Originalbedingungen · Bewerbungsportal des Anbieters · Ankündigung zum Bewerbungsstart

Voraussetzungen: Professionelle hauptberuflich freischaffende bildende Künstler jeden Alters mit Hauptwohnsitz Deutschland; im Förderzeitraum nicht immatrikuliert oder angestellt, Minijobs zulässig.

In diesem Eintrag

Unterlagen und Bewerbungsweg

  • Angaben zur Person und Wohnsitznachweis Deutschland.
  • Künstlerischer Lebenslauf/Tätigkeiten der letzten zehn Jahre.
  • Beschreibung der Ziele im Förderzeitraum.
  • JPG-Werkbeispiele und aussagekräftiges PDF-Portfolio zur Kunst der letzten zehn Jahre.
  • Bei fester Kooperation: Angaben zu Duo-/Trio-/Kollektivpartnern.
  • Aktuelle Formular- und Dateigrenzen zum Bewerbungsstart prüfen; die FAQ enthält noch Vorjahresangaben.

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