Bewerbungs-Guide
Kooperationen: gemeinsam arbeiten, klar vereinbaren
Was du einbringst, was die anderen beitragen und was ihr vor dem Start festhaltet.
Stand: · Redaktion: Kunstausschreibungen.com
Für deine Bewerbung gelten die aktuellen Vorgaben des Anbieters. Die verlinkten Programme dienen als Beispiele; ob eine Runde offen ist, prüfst du beim Anbieter.
In diesem Guide
„Wir würden gern etwas mit dir zusammen machen.“ Das kann der Anfang einer spannenden Zusammenarbeit sein: eine Ausstellung, eine Produktion oder ein Vorhaben mit einer Organisation. Was daraus wird, hängt davon ab, was ihr gemeinsam entwickeln wollt und was jede Seite beiträgt. Auch Geld gehört in dieses Gespräch. Aus dem Wort Kooperation lässt sich noch nicht ablesen, ob du ein Honorar bekommst, Kosten mitträgst oder deine Arbeit unbezahlt einbringst.
Erst das gemeinsame Vorhaben verstehen
Schau dir an, mit wem du zu welchem Thema arbeiten würdest, welches Ergebnis geplant ist und wann und wo es entstehen soll. Was reizt dich daran künstlerisch? Und was bringt die andere Seite konkret ein: Raum, Produktionsmittel, Organisation oder fachliche Zusammenarbeit? Bei einem Versprechen wie „Wir geben dir Sichtbarkeit“ lohnt sich die Nachfrage, was damit tatsächlich gemeint ist.
Wenn eine Seite eine klar umrissene Arbeit bestellt und bezahlt, kann ein Kunstauftrag oder Projektauftrag die passendere Einordnung sein. Soll ein vorhandenes Bild auf Produkten erscheinen, müssen vor allem die Nutzungsrechte geklärt werden. Mehrere Formen können in einem Vorhaben zusammenkommen.
Deinen Beitrag konkret anbieten
In deiner Bewerbung machst du die Verbindung greifbar. Vielleicht passt eine bestehende Werkserie zum Thema. Vielleicht bringst du eine Recherche, eine künstlerische Methode oder Erfahrung aus einer ähnlichen Zusammenarbeit mit. Zeige dazu Arbeitsproben und erkläre kurz, welchen Beitrag du dir vorstellst. So hat die andere Seite etwas Konkretes, woran sie anknüpfen kann.
Lass im ersten Konzept Platz für die gemeinsame Entwicklung. Du musst nicht vorsorglich eine ganze Produktion alleine lösen. Lies deshalb genau, ob eine fertige Idee, eine erste Skizze oder zunächst dein Interesse mit Portfolio gefragt ist. Das bestimmt, wie weit du für die Bewerbung gehen solltest.
Die Bewerbung vorbereiten
Je nach Gesuch können ein kurzer gemeinsamer Ansatz, ausgewählte Arbeiten, Lebenslauf, Zeitrahmen und eine erste Rollenverteilung sinnvoll sein. Benenne bei einer Gruppenbewerbung die Beteiligten und eine Kontaktperson, soweit das verlangt wird. Hol dir deren Zustimmung, bevor du Zusagen für das ganze Team machst.
Halte im Plan auseinander, was bereits zugesagt ist und worauf ihr noch wartet. Ein angefragter Raum, eine beantragte Förderung oder eine interessierte Person können dazugehören. Kennzeichne sie als offen. Sonst plant jemand seine Arbeit mit einer Sicherheit, die es noch gar nicht gibt.
Geld, Arbeit und Entscheidungen verteilen
Erstellt vor dem Start eine kurze gemeinsame Vereinbarung:
- Wer übernimmt welche künstlerische und organisatorische Arbeit?
- Wer trägt welche Kosten, wer erhält welches Honorar?
- Wie werden Verkaufserlöse und gemeinsam beschaffte Dinge behandelt?
- Wer kann Ausgaben freigeben und gegenüber Dritten Zusagen machen?
- Wer entscheidet bei künstlerischen Änderungen?
- Was geschieht bei Ausfall, Abbruch oder nicht bewilligter Förderung?
Unbezahlte Zusammenarbeit kann eine bewusste Entscheidung sein. Dann sollten Arbeitsumfang und eigenes Risiko begrenzt sein. Vergütungsempfehlungen helfen, den Wert der Beiträge sichtbar zu machen, auch wenn nicht alles finanzierbar ist. Für Österreich stehen dafür unter anderem die Empfehlungen der IG Bildende Kunst zur Verfügung. Quelle: Leitfaden und Honorarspiegel 2026.
So sieht eine brauchbare gemeinsame Übersicht aus
Fiktives Beispiel: Eine Künstlerin und ein Projektraum planen eine gemeinsame Präsentation. Diese Tabelle ist ein Gesprächsgerüst, kein fertiger Vertrag.
Auf kleinen Bildschirmen kannst du die Tabelle seitlich bewegen.
| Beitrag | Wer übernimmt ihn? | Was muss bestätigt werden? |
|---|---|---|
| Werkauswahl und Werktexte | Künstlerin | Umfang, Abgabetermin und Honorar |
| Raum und Betreuung | Projektraum | Nutzungszeit, Zugang und Öffnungszeiten |
| Transport und Aufbau | Noch zu verteilen | Angebot, Bezahlung und Versicherung |
| Ankündigung und Fotos | Beide nach Abstimmung | Freigabe der Motive und erlaubte Nutzung |
| Verkauf und Abrechnung | Eine benannte zuständige Person | Provision, Zahlung und Abrechnungstermin |
„Noch zu verteilen“ darf in eurer Übersicht stehen. Genau dafür macht ihr sie: damit sichtbar wird, was noch niemand übernommen hat. Auch ein eingetragener Name allein ist keine Zusage. Haltet fest, welche Aufgaben beide Seiten bestätigt haben und welche noch von Geld oder einer Erlaubnis abhängen.
Was passiert, wenn die Förderung ausbleibt?
Legt vor kostenpflichtigen Bestellungen fest, ob ihr das Vorhaben verkleinert, verschiebt oder beendet. Wer darf in der Zwischenzeit Geld ausgeben und bis zu welcher vereinbarten Grenze? Niemand sollte für ein ganzes Kollektiv Verträge eingehen, ohne dafür die nötige Befugnis und die Folgen geklärt zu haben. Komplexe gemeinsame Verpflichtungen gehören vor der Unterschrift in eine fachkundige Prüfung.
Ihr müsst nicht sofort die ganze Produktion verbindlich planen. Beginnt zum Beispiel mit einer gemeinsamen Auswahlbesprechung und haltet das Ergebnis kurz fest. Dabei könnt ihr herausfinden, ob die Zusammenarbeit inhaltlich trägt und welche Fragen ihr vor dem nächsten Schritt lösen müsst. Vereinbart auch für diese erste Etappe Aufwand und Termin.
Soll eine Förderung die Zusammenarbeit finanzieren, übertrage die bestätigten Beiträge in einen Kosten- und Finanzierungsplan. Dort siehst du auch, wie beantragte und zugesagte Mittel auseinandergehalten werden.
Bildrechte und Namensnennung besprechen
Besprecht früh, welche Arbeiten jede Seite einbringt und wer später Fotos, Texte oder gemeinsame Ergebnisse wofür verwenden darf. Das wird spätestens interessant, wenn jemand Werbung machen, Produkte verkaufen oder eine Arbeit bearbeiten möchte. Klärt auch die Rechte an der fotografischen Dokumentation und die Namensnennung aller Beteiligten. Eine gemeinsame Bewerbung beantwortet diese Fragen noch nicht.
Für die Bildnutzung erläutert die österreichische Bildrecht die Trennung zwischen Eigentum am Werk und Nutzungsrechten sowie zwischen den Rechten am Kunstwerk und am Foto. Diese Fragen sind auch für eine Kooperation praktisch wichtig; die konkrete Vereinbarung richtet sich nach dem jeweiligen Fall und Recht. Quelle: Bildrecht, Bildnutzung.
Beispiel für eine erste Ansprache
Fiktives Muster für ein offenes Kooperationsgesuch:
Guten Tag, Ihr Vorhaben zu veränderten Stadtlandschaften passt zu meiner aktuellen Serie über leer stehende Ladenräume. Ich könnte eine Auswahl der Arbeiten und eine malerische Recherche zum vorgesehenen Ort einbringen. Besonders interessiert mich der Austausch mit den von Ihnen genannten lokalen Initiativen. Die beigefügten Beispiele zeigen meinen bisherigen Ansatz. Vor einer gemeinsamen Planung würde ich gerne klären, welche Produktionsmittel vorhanden sind und wie künstlerische Arbeit und Organisation vergütet beziehungsweise verteilt werden.
Die Ansprache sagt, was dich an dem Vorhaben interessiert und welchen Beitrag du anbieten kannst. Zugleich eröffnet sie das Gespräch über Mittel und Arbeitsteilung. Damit lässt du dich auf die Zusammenarbeit ein, ohne schon unbegrenzte Mitarbeit zuzusagen.
No-Gos und zwei hilfreiche Kniffe
Ein prominenter Name ist erst dann ein Partner, wenn die Beteiligung tatsächlich zugesagt ist. Bleib auch bei Reichweite und Finanzierung bei dem, was feststeht. Begrenze deinen Beitrag, wenn ihm nur ein vages Netzwerkversprechen gegenübersteht. Und bevor jemand eine gemeinsam entwickelte Arbeit veröffentlicht, stimmt ihr ab, wie sie gezeigt und wem sie zugeschrieben wird.
Nutze eure Übersicht mit Beitrag, verantwortlicher Person und bestätigtem Stand auch während der Zusammenarbeit. Ändert sich etwas, tragt es dort ein und besprecht die Folgen. Nach dem ersten vereinbarten Arbeitsschritt könnt ihr dann mit mehr Erfahrung entscheiden, ob und wie ihr gemeinsam weitermacht.
Checkliste vor dem Einreichen und Starten
- Thema und künstlerischer Beitrag sind nachvollziehbar verbunden.
- Jede genannte Person und Partnerschaft ist korrekt eingeordnet.
- Leistungen, Kosten und Vergütung stehen nicht nur zwischen den Zeilen.
- Entscheidungswege und Zuständigkeiten sind vereinbart.
- Rechte, Dokumentation und Namensnennung sind besprochen.
- Ausfall und Ende der Zusammenarbeit haben einen nachvollziehbaren Ablauf.
Zum Abschluss klärt ihr noch einmal, was jede Seite weiterverwenden darf und wie ihr den gemeinsamen Beitrag beschreibt. Nimm dir dafür kurz Zeit. Wenn später eine Ausstellung, ein Portfolio oder eine neue Kooperation ansteht, könnt ihr auf diese Vereinbarung zurückgreifen.
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