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Stipendium oder Förderung

Glarus: Kulturfonds für Kunstprojekte – nächste Frist 1. November 2026

Kanton Glarus – Fachstelle Kulturförderung

Projektbeitrag oder begrenzte Defizitgarantie; in der Regel höchstens ein Drittel des Gesamtbudgets. Keine allgemeine absolute Förderobergrenze genannt.

Inhaltsprüfstand 15. Oktober 2026

Du planst ein öffentliches Kunstprojekt oder eine Ausstellung im Kanton Glarus? Der Kulturfonds kann einen Projektbeitrag oder eine begrenzte Defizitgarantie gewähren. Bewerben können sich Personen und Institutionen mit Bezug zum Kanton. Dieser Eintrag betrifft Projekte, die dort stattfinden; die Richtlinie erlaubt daneben weitere persönliche oder inhaltliche Verbindungen zu Glarus.

Die nächste veröffentlichte Frist ist der 1. November 2026. Bis dahin muss das Dossier bei der Fachstelle Kulturförderung eingetroffen sein. Uhrzeit und Zeitzone sind nicht genannt. Die Frist muss vor deiner Veranstaltung oder Veröffentlichung liegen; bereits realisierte Vorhaben werden nicht nachfinanziert. In der Regel trägt der Fonds höchstens ein Drittel des Gesamtbudgets. Eine absolute Förderobergrenze ist nicht angegeben. Eigenleistungen und Beiträge Dritter werden erwartet.

Nutze den Bereich Bildung und Kultur im Serviceportal my.gl.ch. Bereite Projektbeschreibung, Beteiligte, detailliertes Budget und vollständigen Finanzierungsplan mit dem gewünschten Kantonsbeitrag vor. Organisationen legen Bilanz und Erfolgsrechnung bei. Ab 5.001 Franken ist das offizielle Formular verpflichtend. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach der Realisierung, bei Defizitbeiträgen nach Schlussabrechnung. Sichere deshalb die Vorfinanzierung. Persönliches Honorar und Gebühren sind nicht pauschal zugesagt beziehungsweise beziffert. Für das Online-Gesuch ist eine Anmeldung mit passenden Zugangsrechten nötig. Die Formularfelder hinter der Anmeldung wurden nicht geprüft; bei Zugangsproblemen hilft die Fachstelle Kulturförderung.

Original und Bedingungen · Bewerbungsweg beim Anbieter

Voraussetzungen: Personen und Institutionen mit Glarus-Bezug; dieser Eintrag betrifft öffentlich zugängliche Kunstprojekte und Ausstellungen im Kanton Glarus.

In diesem Eintrag

Unterlagen und Bewerbungsweg

  • Projektbeschreibung und Angaben zu Beteiligten.
  • Detailliertes Budget und vollständiger Finanzierungsplan mit gewünschtem Kantonsbeitrag.
  • Für Organisationen aktuelle Bilanz und Erfolgsrechnung.
  • Offizielles Formular ab beantragten 5.001 CHF verpflichtend, bis 5.000 CHF fakultativ.

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