← Zurück zur Auswahl

Atelier oder Produktionsmöglichkeit

Burgenland: Veranstaltungsräume für nichtkommerzielle Kunstprojekte 2026

Land Burgenland / Kulturförderung Burgenland GmbH

Sachförderung für zehn Projekte: Standardpaket aus Raum, Betriebspersonal, Technik und Reinigung nach Zusage ohne Nutzungskosten; keine Geldförderung.

Inhaltsprüfstand 15. Oktober 2026

Für ein nichtkommerzielles Kunstprojekt im Burgenland kannst du die Nutzung eines Kulturhauses als Sachförderung beantragen. Unterstützt werden Räume und Infrastruktur, nicht ein frei verfügbares Geldbudget. Die Förderung kann das Standardpaket vollständig abdecken; zusätzliche Projektkosten bleiben bei dir.

Nur bei freiem Raum und Restkontingent: Der Aufruf ist weiterhin öffentlich zugänglich, aber es wird keine aktuelle Zahl freier Plätze genannt. Er betrifft Veranstaltungen 2026 und insgesamt zehn Projekte. Kläre Raumtermin und verbleibende Förderung vor einer verbindlichen Planung; eine Raumzusage liegt mit der Bewerbung nicht vor.

Rechtsgrundlage: Landesamtsblatt Burgenland 13/2026, Nr. 89, Seiten 152–157. Die Antragsunterlagen findest du beim Originalaufruf der Kulturförderung. Der Metadatensatz des Landes Burgenland steht unter CC BY 4.0; diese Lizenzangabe bezieht sich auf den Metadatensatz.

Voraussetzungen: Einzelpersonen, Vereine und Institutionen mit Sitz, Arbeitsmittelpunkt oder wesentlicher Tätigkeit im Burgenland beziehungsweise wesentlicher kultureller Wirkung des Vorhabens im Burgenland. Öffentlich zugängliches, nicht vorwiegend kommerzielles Kunst- oder Kulturprojekt; Empfehlung des Expertengremiums.

In diesem Eintrag

Passt dein Vorhaben dazu?

Das Angebot unterstützt öffentlich zugängliche, nichtkommerzielle Kunst- und Kulturprojekte mit Burgenlandbezug. Einzelpersonen dürfen beantragen, ebenso Vereine und andere Institutionen. Ein Sitz oder Arbeitsmittelpunkt im Burgenland ist ein möglicher Bezug; die Richtlinie nennt auch eine wesentliche kulturelle Wirkung des Projekts im Land. Daraus folgt keine pauschale Zulassung jedes Vorhabens.

Zur Auswahl stehen das Kultur Kongress Zentrum und die Landesgalerie in Eisenstadt sowie die Kulturhäuser in Mattersburg, Raiding, Oberschützen und Güssing. Beantrage einen konkreten Raum, der für dein Kunstprojekt geeignet ist.

Frist und Verfügbarkeit

Die Unterlagen müssen spätestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Es gibt keinen gemeinsamen Stichtag. Die Ausschreibung betrifft 2026 und insgesamt zehn Projekte. Bearbeitet wird nach Eingang und fachlicher Bewertung, solange Räume und Kontingent verfügbar sind. Eine aktuell freie Kapazität oder ein bestimmter Termin ist nicht bestätigt; kläre das vor einer verbindlichen Planung mit der Förderstelle.

Was bezahlt wird und was bei dir bleibt

Nach positiver Zusage ist das festgelegte Standardpaket aus Raum, Personal, Grundtechnik und Reinigung kostenfrei. Zusätzliche interne KBB-Leistungen werden mit 50 Prozent Rabatt berechnet, externe Leistungen vollständig. Die genaue Abrechnung richtet sich nach dem vereinbarten und tatsächlichen Bedarf.

Bei Kartenverkauf durch die KBB fallen zehn Prozent Provision auf die Nettoeinnahmen an. Honorare, Anreise, Transport, Unterkunft, Versicherung, Catering, besondere Technik sowie mögliche Abgaben und Rechtekosten gehören weiterhin in deine eigene Kalkulation. Druckkosten werden vollständig berechnet; zusätzliche Marketingdienste haben 50 Prozent Rabatt. Übersteigen die Nettoeinnahmen das Doppelte der bereitgestellten Sachleistungen, kann die Differenz bis zur Höhe der Mietkosten verrechnet werden.

So stellst du den Antrag

Fülle das Originalformular auf Deutsch vollständig aus. Es enthält Projekt, Zielgruppe, Burgenlandbezug, qualitative und zahlenmäßige Ziele, Raum- und Technikbedarf sowie Finanzierung. Als Einzelperson legst du einen aktuellen ZMR-Auszug bei; Nachweise dürfen bei Antragstellung höchstens drei Monate alt sein. Unterschreibe als Scan oder qualifiziert elektronisch.

Die Unterlagen gehen an office@kulturfoerderung-burgenland.at, zusammen höchstens 10 MB. Der Betreff enthält deinen Namen und Öffnung der Kulturhäuser. Öffentliche kostenlose Dateiablagen und physische Datenträger werden nicht akzeptiert. Pro Jahr ist nur eine Einreichung möglich.

Nach einer Zusage

Du schließt mit der KBB eine Vereinbarung über alle kostenlosen und kostenpflichtigen Leistungen. Für bereitgestelltes Werbematerial werden die notwendigen Marketingrechte eingeräumt; Name und Projekttitel dürfen veröffentlicht werden. Die Unterstützung muss mit dem vorgeschriebenen Hinweis beziehungsweise Logo kenntlich gemacht werden. Änderungen sind mitzuteilen. Spätestens drei Monate nach der Veranstaltung legst du einen Projektbericht und eine vollständige Einnahmen-Ausgaben-Übersicht vor. Bei falschen Angaben oder falscher Verwendung kann der volle unrabattierte Betrag fällig werden.

Unterlagen und Bewerbungsweg

  • Vollständig ausgefülltes, rechtsverbindlich unterschriebenes Antragsformular mit benötigten Räumen und Ressourcen.
  • Nachweis der Rechtsstellung, höchstens drei Monate alt: als Einzelperson aktueller ZMR-Auszug; Vereine Registerauszug und Statuten; andere Rechtsformen passende Register-/Vertragsunterlagen.
  • Projektbeschreibung im Formular: Zielgruppe, Burgenlandbezug, qualitative und zahlenmäßige Ziele, Termin und Programmablauf.
  • Vollständige Finanzierungsübersicht mit Ausgaben und Einnahmen; weitere Förderungen angeben.
  • Unterlagen auf Deutsch; E-Mail gesamt höchstens 10 MB; Unterschrift als Scan-PDF oder qualifizierte elektronische Signatur.

Eigenes öffentlich zugängliches Kunstprojekt am zugesagten Veranstaltungsort umsetzen; Bericht und Abrechnung binnen drei Monaten.

E-Mail an den Anbieter

Dein nächster Schritt

Die aktuelle Originalquelle prüfen

Prüfe die aktuelle Runde und ihre Bedingungen vor einer Bewerbung. Bewerbung oder Buchung erfolgt beim Anbieter.

E-Mail im Mailprogramm vorbereitenOriginalquelle ansehen